Gewässerordnung des ASV Rehlingen Saar e.V.

Grundlagen für das Angeln und Miteinander
Grundlage jeder fischereilichen Betätigung ist die Achtung vor der Kreatur Fisch und der Natur.

An den Weiheranlagen das ASV Rehlingen Saar gilt das „Saarländische Fischereigesetz“ (SFischG), das durch die „Verordnung zur Durchführung der Fischerei des Saarländischen Fischereigesetztes“ (Landesfischereiordnung-LFO) ausgelegt ist, in der aktuellen Fassung. Daneben haben selbstverständlich auch alle weiteren natur-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen Gültigkeit.
Angelnde sind verpflichtet, sich mit den aktuell geltenden rechtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.
Fischereiausübungsberechtigt ist, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeins oder Jugendfischereischeins und einer Fischereiberechtigung (Tagesschein, Jahresschein oder gültiger Mitgliedsausweis) ist. Im Falle eines Jugendfischereischeins ist die Ausübung der Fischerei nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt.

Neben den rein fischereilichen Regelungen ist der respektvolle und kameradschaftliche Umgang am Gewässer für uns als Verein von hohem Stellenwert. Darum ist die gegenseitige Rücksichtnahme Teil unserer Gewässerordnung.

Nicht über weitere Angelplätze hinweg angeln und damit andere Angler einschränken!
(Wird ein weiterer Angelplatz besetzt, muss ggf. die eigene Rute anders platziert werden.)
Wird auf der gegenüberliegenden Seeseite geangelt, so endet der befischbare Bereich in der Gewässermitte.
Im Umgang mit anderen Angelnden gelten die Regeln der Höflichkeit, die man auch im Umgang mit sich selbst erwartet

 

Kontrollen

Neben den Fischereiaufseherinnen und -aufsehern, die durch die Fischereibehörde bestellt sind, kann auch das Ordnungsamt und die Polizei Kontrollen durchführen. Darüber hinaus sind durch den ASV Rehlingen Saar e.V. Kontrolleure eingesetzt. Diese weisen sich durch einen Kontrollausweis aus (blau, Wappen des Fischereiverbandes).Den Kontrolleuren ist auf Verlangen das Angelgerät, der Fang, der Fischereischein und der Fischereierlaubnisschein vorzuzeigen. Ihren Anweisungen ist im Rahmen der betreffenden rechtlichen Regelungen Folge zu leisten. 
Wir erwarten einen höflichen und respektvollen Umgang!

Verhalten am Gewässer und in der Natur

Unsere Weiheranlage ist ein Ort der Erholung.
Angelplätze sind sauber zu verlassen.
Die Vegetation ist zu schonen.
Uferbauten dürfen nicht entfernt werden.
Lärm ist zu unterlassen.

Besondere Bereiche an der Weiheranlage des ASV Rehlingen Saar e.V.

Im Bereich „Karpfenweiher“ ist das Angeln nur Vereinsmitgliedern gestattet.

Im Bereich „Waldweiher“ und „Pensionärsweiher“ befindet sich ein Schongebiet. Dieses ist durch eine Beschilderung kenntlich gemacht. Das Befischen der Flachwasserzone ist untersagt.

Der Durchgang im Bereich der Brücke am Karpfenweiher / Große Insel ist Schongebiet.
Zu Veranschaulichung sind die Schongebiete hier rot markiert.

Fangregelungen

Die tägliche Entnahme ist gestattet von 
einem Hecht oder Zander
einem Brachsen, einer Schleie oder einem Karpfen
3 kg Weißfischen (Rotauge, Rotfeder, Güster, Giebel, Aland)

Eine Entnahmepflicht besteht für folgende Fischarten:

Europäischer Wels
Sonnenbarsch
Zwergwels
sämtliche Grundelarten


Schwimmen im Gewässer

Das Schwimmen in den Weiheranlagen des ASV Rehlingen Saar e.V. ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen ist eine Strafe von 20€ zu entrichten.

Beaufsichtigen von Ruten

Die Angelruten sind stets zu beaufsichtigen. Entfernt man sich von diesen, sind sie aus dem Wasser zu nehmen.
Sperrungen

Gesperrte Abschnitte und Sperrzeiten werden durch Aushang an den Infotafeln (Zuwegung zu den Weihern) und im Schaukasten vor der Schutzhütte bekanntgegeben. 
Vor Angelbeginn sind Angelnde verpflichtet, sich zu informieren.

Angelzeiten

Das Nachtangeln ist Vereinsmitgliedern und Jahresscheininhabern in bestimmten Zeitfenstern vorbehalten. Diese Zeitfenster werden durch Aushang und weitere Informationsmedien bekanntgegeben.
Als Nachtzeit in der das Angeln untersagt ist gilt:

vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr und
vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr.

In den erlaubten Nachtangelzeiten ist das Angeln nur von bestimmten Bereichen gestattet (grün gekennzeichent).

Nächtigen am Gewässer

Beim Nachtangeln ist die Nutzung eines sich in die Natur einfügenden Wetterschutzes gestattet.
Ein Angelplatz ist kein Campingplatz. Wir bitten, keine Zelte mit Boden zu nutzen.




Feuer

Lagerfeuer auf dem Boden sind untersagt. Ein Grillfeuer an den vorgesehenen Grillstellen und Feuerschalen ist geduldet. Bei Trockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr ist davon abzusehen.

Köderfische

Neben §11 der LFO gilt an den Gewässern des ASV Rehlingen Saar e.V., dass die Verwendung von Grundeln als Köderfisch strengstens untersagt ist.

Bootnutzung

Die Nutzung von Booten auf dem Gewässer ist grundsätzlich untersagt.

Wird in u.g. Ausnahmefällen ein Boot verwendet, ist dies im Vorfeld mit dem 1. Vorsitzenden und dem Gewässerwart abzusprechen.

Der Gewässerwart kann zur Ausübung seiner Aufgaben ein Boot verwenden.
Bei Arbeitseinsätzen können Boote für bestimmte Tätigkeiten verwendet werden.


Futterboot

Die Nutzung von Futterbooten ist geduldet. Dabei gilt, dass dadurch die Angelweiten nicht erweitert werden, also nur Plätze befischt werden, die auch angeworfen werden könnten und keine anderen Angler gestört werden.
Die Duldung kann durch den geschäftsführenden Vorstand ausgesetzt werden.

Bei Regelverstößen kann die Nutzung eines Futterbootes auch Einzelpersonen verwehrt werden.


Angeln am Weiher Trockt

Das Angeln am „Weiher Trockt“ ist Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Das Nachtangeln ist über das ganze Jahr an Wochenenden und den Nächten vor Feiertagen gestattet.
Da das Gewässer von Wohngebäuden umgeben ist, ist hier besonders auf ein ruhiges und sich in die Natur einfügendes Verhalten zu achten. Das Befahren der Fußwege ist verboten. Das Parken im Naturschutzgebiet ist verboten.Als Parkmöglichkeit steht der Marktplatz zur Verfügung.

Zuwiderhandlungen
Bei Verstößen gegen unsere Weiherordnung besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.
Durch den Vorstand wird eine Strafe ausgesprochen, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt.
Mögliche Strafen können u.a. sein:
- mündliche oder schriftliche Ermahnung
- zeitweiser Entzug der Angelerlaubnis an den Gewässern des ASV Rehlingen Saar e.V.
- Entzug der Angelerlaubnis / Sperrung
- Vereinsausschluss

Darüber hinaus behält sich der Verein bei Gesetzesverstößen vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

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