Grundlagen für das Angeln und Miteinander
Grundlage jeder fischereilichen Betätigung ist die Achtung vor der Kreatur Fisch und der Natur.
An den Weiheranlagen das ASV Rehlingen Saar gilt das „Saarländische Fischereigesetz“ (SFischG), das durch die „Verordnung zur Durchführung der Fischerei des Saarländischen Fischereigesetztes“
(Landesfischereiordnung-LFO) ausgelegt ist, in der aktuellen Fassung. Daneben haben selbstverständlich auch alle weiteren natur-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen Gültigkeit.
Angelnde sind verpflichtet, sich mit den aktuell geltenden rechtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.
Fischereiausübungsberechtigt ist, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeins oder Jugendfischereischeins und einer Fischereiberechtigung (Tagesschein, Jahresschein oder gültiger Mitgliedsausweis)
ist. Im Falle eines Jugendfischereischeins ist die Ausübung der Fischerei nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt.
Neben den rein fischereilichen Regelungen ist der respektvolle und kameradschaftliche Umgang am Gewässer für uns als Verein von hohem Stellenwert. Darum ist die gegenseitige Rücksichtnahme Teil
unserer Gewässerordnung.
Kontrollen
Neben den Fischereiaufseherinnen und -aufsehern, die durch die Fischereibehörde bestellt sind, kann auch das Ordnungsamt und die Polizei Kontrollen durchführen. Darüber hinaus sind durch den ASV Rehlingen Saar e.V. Kontrolleure eingesetzt. Diese weisen sich durch einen Kontrollausweis aus (blau, Wappen des
Fischereiverbandes).Den Kontrolleuren ist auf Verlangen das Angelgerät, der Fang, der Fischereischein und der Fischereierlaubnisschein vorzuzeigen. Ihren Anweisungen ist im Rahmen der
betreffenden rechtlichen Regelungen Folge zu leisten.
Wir erwarten einen höflichen und respektvollen Umgang!
Verhalten am Gewässer und in der Natur
Unsere Weiheranlage ist ein Ort der Erholung.
Angelplätze sind sauber zu verlassen.
Die Vegetation ist zu schonen.
Uferbauten dürfen nicht entfernt werden.
Lärm ist zu unterlassen.
Besondere Bereiche an der Weiheranlage des ASV Rehlingen Saar e.V.
Im Bereich „Karpfenweiher“ ist das Angeln nur Vereinsmitgliedern gestattet.
Im Bereich „Waldweiher“ und „Pensionärsweiher“ befindet sich ein Schongebiet. Dieses ist durch eine Beschilderung kenntlich gemacht. Das Befischen der Flachwasserzone ist untersagt.
Der Durchgang im Bereich der Brücke am Karpfenweiher / Große Insel ist Schongebiet.
Zu Veranschaulichung sind die Schongebiete hier rot markiert.
Eine Entnahmepflicht besteht für folgende Fischarten:
Schwimmen im Gewässer
Das Schwimmen in den Weiheranlagen des ASV Rehlingen Saar e.V. ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen ist eine Strafe von 20€ zu entrichten.
Beaufsichtigen von Ruten
Die Angelruten sind stets zu beaufsichtigen. Entfernt man sich von diesen, sind sie aus dem Wasser zu nehmen.
Sperrungen
Gesperrte Abschnitte und Sperrzeiten werden durch Aushang an den Infotafeln (Zuwegung zu den Weihern) und im Schaukasten vor der Schutzhütte bekanntgegeben.
Vor Angelbeginn sind Angelnde verpflichtet, sich zu informieren.
Angelzeiten
Das Nachtangeln ist Vereinsmitgliedern und Jahresscheininhabern in bestimmten Zeitfenstern vorbehalten. Diese Zeitfenster werden durch Aushang und weitere Informationsmedien bekanntgegeben.
Als Nachtzeit in der das Angeln untersagt ist gilt:
In den erlaubten Nachtangelzeiten ist das Angeln nur von bestimmten Bereichen gestattet (grün gekennzeichent).
Nächtigen am Gewässer
Beim Nachtangeln ist die Nutzung eines sich in die Natur einfügenden Wetterschutzes gestattet.
Ein Angelplatz ist kein Campingplatz. Wir bitten, keine Zelte mit Boden zu nutzen.
Feuer
Lagerfeuer auf dem Boden sind untersagt. Ein Grillfeuer an den vorgesehenen Grillstellen und Feuerschalen ist geduldet. Bei Trockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr ist davon abzusehen.
Köderfische
Neben §11 der LFO gilt an den Gewässern des ASV Rehlingen Saar e.V., dass die Verwendung von Grundeln als Köderfisch strengstens untersagt
ist.
Bootnutzung
Die Nutzung von Booten auf dem Gewässer ist grundsätzlich untersagt.
Wird in u.g. Ausnahmefällen ein Boot verwendet, ist dies im Vorfeld mit dem 1. Vorsitzenden und dem Gewässerwart abzusprechen.
Futterboot
Die Nutzung von Futterbooten ist geduldet. Dabei gilt, dass dadurch die Angelweiten nicht erweitert werden, also nur Plätze befischt werden, die auch angeworfen werden
könnten und keine anderen Angler gestört werden.
Die Duldung kann durch den geschäftsführenden Vorstand ausgesetzt werden.
Bei Regelverstößen kann die Nutzung eines Futterbootes auch Einzelpersonen verwehrt werden.
Angeln am Weiher Trockt
Das Angeln am „Weiher Trockt“ ist Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Das Nachtangeln ist über das ganze Jahr an Wochenenden und den Nächten vor Feiertagen gestattet.
Da das Gewässer von Wohngebäuden umgeben ist, ist hier besonders auf ein ruhiges und sich in die Natur einfügendes Verhalten zu achten. Das Befahren der Fußwege ist verboten. Das Parken im Naturschutzgebiet ist verboten.Als Parkmöglichkeit steht der Marktplatz zur
Verfügung.
Zuwiderhandlungen
Bei Verstößen gegen unsere Weiherordnung besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.
Durch den Vorstand wird eine Strafe ausgesprochen, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt.
Mögliche Strafen können u.a. sein:
- mündliche oder schriftliche Ermahnung
- zeitweiser Entzug der Angelerlaubnis an den Gewässern des ASV Rehlingen Saar e.V.
- Entzug der Angelerlaubnis / Sperrung
- Vereinsausschluss
Darüber hinaus behält sich der Verein bei Gesetzesverstößen vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.